Eine Kinderdelegation aus Erfurt reiste zur Bundestagung BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft) Kinderinteressen um ihre Forderungen, hinsichtlich des Artikel 2 Diskriminierungsverbot der Kinderrechtskonventionen vorzustellen. Diese Forderungen haben sie über mehrere Wochen vorher gemeinsam erarbeitet in Workshops zum Thema.
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